Angaben gemäß § 5 TMG

 

 

Gästehof Rehedyk

Tanja und Marco Böttger GbR

Helser Geestweg 11

25693 St. Michaelisdonn

 

Kontakt

Telefon: 04853 8819502

E-Mail: [email protected]

 

Layout, Texte und Design

Tanja Rühter

 

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE-26 35 58 803

 

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Öffentliche Versicherung Braunschweig

Theodor-Heuss-Straße 10

38122 Braunschweig

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

 

Bildquellen:

Daniela Drews Fotografie, Balko Schmidt, Tanja Rühter

 

Haftungssauschluss:

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AGB`s

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Gästehof im Pferdeland „Rehedyk“

Stand: Januar 2013     

 

 

 

Tanja und Marco Böttger GbR

Helser Geestweg 11

25693 St.Michaelisdonn

04853 / 8819502

[email protected]

– nachstehend „Gästehof“ genannt –

 

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Überlassung von Gästezimmern und Ferienwohnungen, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehofes.

 

1.2   Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

2.1   Der Gästehofaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung, Buchung Ferienwohnung), der durch den Gästehof angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmer- bzw. Ferienwohnungsbuchung.

Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

 

2.2   Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehof gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehofannahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3 Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

 

2.4   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofes.

 

 

3.     Preise und Leistungen

 

3.1 Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Wohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthofes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofes gegenüber Dritten.

 

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

             Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs       Monate, und erhöht sich der vom Gästehof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.

 

3.4   Die Preise können vom Gästehof geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehofes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Gästehof dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen des Gästehofes sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

                 Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Gästehof berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Gästehof bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Gästehof eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

 

3.6   Der Gästehof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gästehof ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehof aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehofes aufrechnen oder mindern.

 

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Der Gästehof räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

        –       Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Gästehof Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

        –       Der Gästehof hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

        –       Sofern der Gästehof die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Gästehof zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Gästehof ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Gästehof durch anderweitige Verwendungen der Gästehofleistungen erwirbt.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer/Wohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Gästehof rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Gästehof dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Gästehof keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Gästehof. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

 

5.     Rücktritt des Gästehofes

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Gästehof ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehofes die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Gästehof gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

        –       höhere Gewalt oder andere vom Gästehof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

        –       Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

        –       der Gästehof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehofleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehofes zuzurechnen ist;

 

        –       eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

        –       ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

 

        –       der Gästehof von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gästehofes nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gästehofes gefährdet erscheinen;

  

        –       der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

        –       ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.4 Der Gästehof hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Gästehof hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2   Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3   Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gästehof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehof spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gästehof über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Gästehof nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

7.     Haftung

 

7.1   Der Gästehof haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Gästehof ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehofes, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

 

7.4   Weckaufträge werden vom Gästehof nicht ausgeführt.

 

7.5   Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gästehof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Gästehof ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8.  Benutzung und Endreinigung

Die Ferienwohnung und das Ferienhaus werden dem Mieter in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben. Der Mieter ist für das Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar. Alle durch den Mieter verursachte Schäden sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Die Wohnung muss besenrein und ordentlich hinterlassen werden, einschließlich gereinigtem Geschirr, entsorgtem Müll und Altglas. Falls dies nicht der Fall ist, verlangt der Gastgeber durch erhöhten Putzaufwand eine Reinigungsgebühr von 30 € pro Stunde, die durch den Gast zu bezahlen ist. Der Mieter ist für den einwandfreien Erhalt des Ferienobjekts und der Einrichtung verantwortlich, an die jeweiligen Bedingungen der Hausordnung ist sich zu halten.Sollte sichtbar sein, dass der Mieter das Objekt verunreinigt, darf der Vermieter die Ferienwohnung betreten und auf Kosten des Mieters reinigen um größere Schäden zu verhindern. Der Vermieter hat das Recht dem Mieter sofort kündigen, sobald der Verdacht auf größere Schäden sich bestätigt (nicht gelüftete Räume, Schimmel, Zerstörung von Mobiliar u.Ä.)

 

9.     Schlussbestimmungen

 

        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 



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